INTERREG IV A
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Mit INTERREG IV A fördert die EU die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Regionen, die verschiedenen Ländern angehören, aber eine gemeinsame Grenze haben.
Programmgebiet INTERREG IV A
Ziel und Förderschwerpunkte
Ziel von INTERREG IV A ist es, grenzüberschreitende Potenziale auszuschöpfen und grenzbedingte Hemmnisse abzubauen, welche die integrierte Entwicklung grenzüberschreitender Regionen zu wirtschaftlich starken und sozial wie ökologisch nachhaltigen Gebieten erschweren.
In Ableitung von den strategischen Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft [2006/702/EG] und der Verordnung [EG Nr. 1080/2006] des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (Artikel 6) haben die INTERREG-IV-A-Programme jeweils eigene regionale Schwerpunkte für die Förderung definiert. Diese sind in den sogenannten Operationellen Programmen verankert.
Schweizer Beteiligung und Kontaktstellen
Schweizer Projektpartner können nicht in den Genuss von EU-Fördermitteln kommen. Sie haben aber die Möglichkeit, eine Bundes- und/oder kantonale Förderung zu beantragen. Seit dem 1. Januar 2008 ist die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit durch die Schweizerische Eidgenossenschaft Teil der Neuen Regionalpolitik (NRP). Mit Bundesgeldern werden ausschliesslich INTERREG-IV-A-Projekte gefördert, die auf die regionalpolitischen Ziele des Bundes hinwirken.
Die Kantone beteiligen sich sowohl innerhalb als auch ausserhalb der NRP an INTERREG IV A. Sie können sich somit mit eigenen Mitteln an Projekten beteiligen, die keine Unterstützung des Bundes erhalten.
In der laufenden Programmperiode 2007–2013 beteiligt sich die Schweiz an vier INTERREG-IV-A-Programmen (Oberrhein, Alpenrhein–Bodensee–Hochrhein, Italien–Schweiz, Genferseebecken, Arc Jurassien bzw. Jurabogen).
Da sich die Themenschwerpunkte, Antragsverfahren, Projektauswahlkriterien usw. je nach INTERREG-IV-A-Programmgebiet unterscheiden, sollen sich Schweizer Projektinteressierte frühzeitig an die regionalen INTERREG-IV-A-Koordinatoren wenden.
Schweizerische regionale INTERREG-IV-A-Koordinationsstellen:
- Oberrhein (Véronique Bittner-Priez)
- Alpenrhein–Bodensee–Hochrhein (Joel Keller)
- Italien–Schweiz (Fiorenza Ratti)
- Genferseebecken (Norbert Zufferey)
- Arc Jurassien (Mireille Gasser)
Perimeter INTERREG IV A:
- Oberrhein
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- Alpenrhein–Bodensee–Hochrhein
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- Frankreich–Schweiz: Genferseebecken und Jurabogen
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- Italien–Schweiz
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Weitere Informationen
Die Programmgebiete von INTERREG IV A verfügen über eigene Websites:
- Oberrhein (www.interreg-oberrhein.eu)
- Alpenrhein–Bodensee–Hochrhein (www.interreg.org)
- Schweiz–Frankreich: Genferseebecken und Jurabogen (www.interreg-francesuisse.org)
- Italien–Schweiz (www.interreg-italiasvizzera.it)
