Regionalpolitik
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Ausrichtungen der NRP

Die Neue Regionalpolitik (NRP) basiert auf drei sich ergänzenden strategischen Ausrichtungen.

Hauptpfeiler der NRP ist die Ausrichtung 1. Mit ihr werden Initiativen, Projekte und Programme sowie Infrastrukturvorhaben gefördert, die Innovation, Wertschöpfung und Wettbewerb stärken. Unternehmertum, Innovationskraft und Wertschöpfungssysteme stellen die Schlüsselgrössen dar, um die regionale Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und die Anpassungsfähigkeit an den Strukturwandel zu verbessern.

Akteure der Ausrichtung 1 sind der Bund, die Kantone und Regionen – in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaft. Die Verantwortung für die Umsetzung der Ausrichtung 1 liegt bei den Kantonen.

Die Ausrichtung 2 der NRP stärkt die Kooperation und die Synergien der Regionalpolitik mit den raumrelevanten Sektoralpolitiken des Bundes. Es sind dies unter anderem die Innovations-, Bildungs-, Agrar-, Umwelt-, Energie-, Tourismus- und KMU-Politik sowie die Standortförderung.

Kantone und Regionen profitieren von den sich daraus ergebenen Synergien. Die Verantwortung für die Umsetzung der Ausrichtung 2 trägt der Bund.

Ausrichtung 3 stellt eine flankierende Massnahme dar. Sie besteht im Aufbau eines Wissensmanagements zur Regionalentwicklung. Im Rahmen der Ausrichtung 3 schafft der Bund Angebote zur gegenseitigen Vernetzung und zum Austausch von Wissen.

Auf diese Weise werden die Akteure und Akteurinnen der Regionalentwicklung bei der Umsetzung der NRP und bei der Entwicklung, Realisierung und Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen unterstützt. Zentrale Massnahme der Ausrichtung 3 bildet die nationale Netzwerkstelle für Regionalentwicklung – regiosuisse. Verantwortlich für die Umsetzung der Ausrichtung 3 ist der Bund.

 

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