Räumlicher Wirkungsbereich
Ein wichtiges Element der NRP ist das Konzept der Funktionalräume: Funktionalräume orientieren sich an Arbeitsmärkten und Siedlungsstrukturen sowie an den entsprechenden Verkehrs- und Pendlerbeziehungen. Je nach Thema ändern sich somit die Grenzen der Regionen, was zu einer «variablen Geometrie» führt. Entsprechend decken sich Funktionalräume nicht zwingend mit territorialen Räumen und institutionellen Grenzen.
Zielgebiete der NRP sind
- das Berggebiet, der weitere ländliche Raum
- die Grenzregionen
- die Regionen, in denen Steuererleichterungen gewährt werden
1. Wirkungsgebiet Berggebiet und weiterer ländlicher Raum
Initiativen, Projekte und Programme sowie Infrastrukturvorhaben zur Stärkung von Innovation, Wertschöpfung und Wettbewerb, die im Rahmen der Ausrichtung 1 der NRP gefördert werden, müssen ihre Wirkung in Berggebieten oder weiteren ländlichen Regionen entfalten. Grundsätzlich umfasst der Wirkungsbereich der Ausrichtung 1 alle Gebiete der Schweiz, mit Ausnahme:
- der Grossagglomerationen Zürich, Basel, Bern, Lausanne und Genf gemäss den Ergebnissen der Volkszählung 2000;
- der urbanen Kantone Zürich, Zug, Basel-Stadt, Basel-Land, Aargau und Genf.
Bild: NRP-Wirkungsgebiet (Bitte auf Bild klicken um es zu vergrössern)
Eine Erweiterung des Wirkungsbereiches der Ausrichtung 1 können die Kantone im Rahmen der kantonalen Umsetzungsprogramme beantragen. Wollen die sechs urbanen Kantone dem Bund ebenfalls ein regionalpolitisches Umsetzungsprogramm unterbreiten, müssen sie den Nachweis erbringen, dass die zu fördernden Gebiete dieselben strukturellen Herausforderungen aufweisen, wie die Gebiete, die bereits im Wirkungsbereich liegen.
Für die Periode 2008–2011 wurden so zusätzlich Gebiete der Kantone Aargau und Zürich in den Wirkungsbereich der NRP aufgenommen, und die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft erhalten NRP-Fördergelder für die interregionale, die interkantonale, grenzüberschreitende und transnationale Zusammenarbeit.
2. Förderbereich Europäische territoriale Zusammenarbeit (INTERREG)
Initiativen, Programme und Projekte im Rahmen der Europäischen territorialen Zusammenarbeit können mit der NRP in der gesamten Schweiz gefördert werden, sofern sie deren Primärziel – die Förderung von Innovation, Unternehmertum und Wertschöpfung – verfolgen.
Im Rahmen von INTERREG IV kann
- grenzüberschreitend (INTERREG IV A),
- transnational (INTERREG IV B)
- sowie interregional (INTERREG IV C) mit europäischen Partnerinnen und Partnern zusammengearbeitet werden.
- Weitere Informationen zu INTERREG.
3. Anwendungsgebiet der Steuererleichterungen
Das Anwendungsgebiet für die Gewährung von Steuererleichterungen wurde im Rahmen der NRP neu definiert und in einer separaten Verordnung geregelt.
Die Möglichkeiten, Steuererleichterungen zu gewähren, konzentrieren sich auf die am wenigsten entwickelten Regionen. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) hat 30 Regionen bestimmt, die zu 100 Prozent von den Erleichterungen bei der direkten Bundessteuer profitieren können. Die entsprechenden Regionen liegen in elf Kantonen und umfassen rund 10 Prozent der Schweizer Bevölkerung.
Bild: Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik. Stand: 1.1.2011 (Bitte auf Bild klicken um es zu vergrössern)
Mehr Informationen finden Sie:
- in der Verordnung vom 28. November 2007 über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik,
- in der Verordnung über die Festlegung der Anwendungsgebiete für Steuererleichterungen vom 28. November 2007,
- in den Anwendungsrichtlinien für die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen des Bundesgesetzes über Regionalpolitik.

