Regionalpolitik
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NRP Bild Schweiz

Der wirtschaftliche Strukturwandel stellt das Berggebiet, den weiteren ländlichen Raum und die Grenzregionen der Schweiz vor grosse Herausforderungen. Mit der Neuen Regionalpolitik (NRP), die auf den 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist, unterstützt der Bund diese Gebiete bei der Bewältigung des Strukturwandels. Mit der NRP sollen Standortvoraussetzungen für unternehmerische Aktivitäten verbessert und Innovationen, Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit in den Zielregionen gefördert werden.

Mit der Neukonzeption der Regionalpolitik wurden die bisherigen Instrumente der Schweizerischen Regionalpolitik (IHG, Regio Plus, Bundesbeschluss zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete usw.) im Bundesgesetz vom 6. Oktober 2006 über Regionalpolitik zusammengeführt und auf die neuen Herausforderungen ausgerichtet. Die Förderung der grenzüberschreitenden, transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit im Rahmen von INTERREG ist seit dem 1. Januar 2008 ebenfalls Teil der NRP. Zuständig für die Umsetzung der NRP ist auf Bundesebene das Ressort Regional- und Raumordnungspolitik des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO). 

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Ziel, Grundsätze und rechtliche Grundlagen der NRP

Die Neue Regionalpolitik (NRP) verfolgt das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit und die Wertschöpfung der Regionen zu erhöhen.

Die drei Ausrichtungen der NRP

Die Neue Regionalpolitik (NRP) basiert auf drei sich ergänzenden Ausrichtungen.

  • Mehr über die drei Ausrichtungen der NRP:
  1. Ausrichtung 1:  «Stärkung von Innovation, Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit in den Regionen»
  2. Ausrichtung 2:  «Kooperation und Synergien zwischen Regionalpolitik und Sektoralpolitiken»
  3. Ausrichtung 3:  «Wissenssystem Regionalentwicklung und Qualifizierung des Regionalmanagements»

Hauptpfeiler der NRP bildet die Ausrichtung 1. Mit ihr unterstützt der Bund die Entwicklung von Innovationen und eine auf den Markt ausgerichtete Wirtschaft durch die direkte Förderung von Initiativen, Projekten und Programmen sowie Infrastrukturvorhaben. Die Verantwortung für die Umsetzung der Ausrichtung 1 tragen die Kantone. Der Bund trägt die Verantwortung für die Ausrichtungen 2 und 3. Ausrichtung 3 stellt eine flankierende Massnahme dar. Sie erleichtert die Umsetzung der beiden anderen Ausrichtungen.

Räumlicher Wirkungsbereich der NRP

Die gesetzlichen Grundlagen zur Neuen Regionalpolitik (NRP) unterscheiden drei verschiedene Typen von Gebieten, die durch die Instrumente der NRP unterstützt werden:

  1. Die Gebiete, die mehrheitlich spezifische Entwicklungsprobleme und Entwicklungsmöglichkeiten des Berggebiets und des weiteren ländlichen Raums aufweisen.
  2. Die Regionen, die sich an der Europäischen territorialen Zusammenarbeit beteiligen.
  3. Gebiete, in welchen Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik gewährt werden.

Umsetzungsprozess der NRP

Mit der NRP ist ein neuer Umsetzungsprozess in die Wege geleitet worden, der den Kantonen eine grössere Verantwortung bei der Konzeption, Finanzierung und Umsetzung der Regionalpolitik überträgt. Die Kantone sind für die Umsetzung der Ausrichtung 1 verantwortlich und garantieren bei der Förderung von Projekten eine gleich hohe finanzielle Beteiligung wie der Bund. Die Verantwortung für die Umsetzung der Ausrichtungen 2 und 3 trägt der Bund.

Im Grundsatz sieht der Umsetzungsprozess der NRP wie folgt aus:

  • In einer ersten Phase erarbeitete der Bund das Mehrjahresprogramm des Bundes 2008–2015. Dieses beinhaltet thematische und räumliche Förderschwerpunkte und Förderinhalte der NRP.
  • Gestützt auf das Mehrjahresprogramm des Bundes erarbeiteten die Kantone in Zusammenarbeit mit den Regionen Umsetzungsprogramme für die Periode 2008–2011, sowie für die Periode 2012–2015.
  • Für die Periode ab 2016 ist ein neues Mehrjahresprogramm im Rahmen der NRP vorgesehen.
  • Auf der Basis des Mehrjahresprogramms und der Umsetzungsprogramme schliesst der Bund mit den Kantonen Programmvereinbarungen ab.
  • Die Projektinitiantinnen und -initianten bzw. Projektträgerinnen und Projektträger reichen ihre Projekte beim jeweiligen Kanton ein und beantragen die Finanzierung ihrer Projekte. Genehmigt werden nur Vorhaben, die den Förderschwerpunkten der Umsetzungsprogramme entsprechen.
  • Die Kantone sind für den Vollzug der NRP verantwortlich und müssen am Ende der Periode 2008–2011 dem Bund Rechenschaft über die realisierten Projekte und Entwicklungsschwerpunkte ablegen.
  • Der Bund sorgt im Rahmen der Ausrichtung 2 für eine verstärkte Zusammenarbeit und Koordination der Regionalpolitik mit den Sektoralpolitiken des Bundes. Er schafft zudem Angebote zur Vernetzung und zum Wissensaustausch, welche die Akteurinnen und Akteure der Regionalentwicklung bei der Umsetzung der NRP unterstützen (Ausrichtung 3).

Finanzinstrumente der NRP

Dem Bund, beziehungsweise den Kantonen stehen im Rahmen der NRP verschiedene Finanzinstrumente, wie A-fonds-perdu-Beiträge, Darlehen und Steuererleichterungen, zur Verfügung.

Massnahmen/Förderbereiche der NRP

Um die Zielsetzung der Neuen Regionalpolitik (NRP) zu erreichen, sind die folgenden Massnahmen vorgesehen:

Förderschwerpunkte (und -inhalte) der NRP

Die NRP fokussiert auf Unternehmertum, Innovation und Wertschöpfung. Die inhaltlichen Förderschwerpunkte der NRP sind im Bundesgesetz über Regionalpolitik (BGR) aufgeführt und im Mehrjahresprogramm des Bundes 2008–2015 zur Umsetzung der Neuen Regionalpolitik wie auch in den jeweiligen kantonalen Umsetzungsprogrammen 2008–2011 mit den entsprechenden Programmvereinbarungen inhaltlich präzisiert und festgelegt.

Die Förderschwerpunkte der Europäischen territorialen Zusammenarbeit (INTERREG) sind in den einzelnen europäischen Programmen definiert und sind im Zusammenhang mit den kantonalen Umsetzungsprogrammen zu betrachten.

 

Die Wurzeln der Regionalpolitik reichen in die frühen 1970er-Jahre zurück. Die bisherige Regionalpolitik umfasste die folgenden Instrumente:

  • Investitionshilfegesetz (IHG): Das IHG unterstützte die (wirtschaftliche) Entwicklung in den Schweizer Bergregionen durch die Förderung von primär öffentlichen Infrastrukturprojekten. Seit 1974 äufnete der Bund zu diesem Zweck einen «Fonds de roulement» von rund 1,5 Milliarden Franken. Die Kantone hatten sich an der Finanzierung der Infrastrukturvorhaben gleichwertig zu beteiligen.
  • Regio Plus: Beim Bundesgesetz Regio Plus handelte es sich um ein Impulsprogramm des Bundes zur Unterstützung des Strukturwandels im ländlichen Raum. Das Programm ist Ende 2007 ausgelaufen. Die geförderten Projekte finden Sie unter www.regioplus.ch.
  • INTERREG I, II + III: 1990 lancierte die Europäische Union die Gemeinschaftsinitiative INTERREG, um die Gebiete an den Innen- und Aussengrenzen der Union bei der Überwindung von Schwierigkeiten zu unterstützen, die sich aus ihrer geospezifischen Lage ergeben. Das aktuelle Programm INTERREG IV ist Teil der NRP.
  • Bonny: Der Bundesbeschluss vom 6. Oktober 1995 zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete unterstützte mittels einzelbetrieblicher Förderung die Entwicklung von Regionen, die mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten konfrontiert waren.

 

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