Thematische Förderbereiche
1. Förderung von Initiativen, Programmen und Projekten
Unternehmerisches Denken und Handeln, Innovationsfähigkeit und die Ausschöpfung regionaler Potenziale sowie der Aufbau und die Verbesserung von Wertschöpfungssystemen sind zentral für die Wettbewerbsfähigkeit einer Region und damit für deren Wirtschaftswachstum. Wie die Evaluation der Investitionshilfe zeigt, reicht eine auf die Infrastruktur – insbesondere Basisinfrastruktur – ausgerichtete Förderpolitik nicht aus, um den Regionen die notwendigen wirtschaftlichen Entwicklungsimpulse zu geben. Sie genügt auch nicht, um wirtschaftliche Struktureinbrüche aufzufangen, wie sie in den 1990er-Jahren eingetreten sind. Aus diesen Gründen legt die NRP das Schwergewicht auf die Förderung von Initiativen, Programmen oder Projekten, welche die Wettbewerbsvoraussetzungen einer Region verbessern. Es handelt sich um die Förderung von weichen Standortfaktoren in den Bereichen wie «Kooperationen», «Aus- und Weiterbildung» oder «Netzwerke». Damit können sektorübergreifende Innovationsvorhaben im Sinne von Regio Plus weiterhin unterstützt werden. Die Unterstützung schliesst auch die Vorhaben überbetrieblicher Zusammenarbeit ein, die bisher über den Bundesbeschluss zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete gefördert wurden.
2. Förderung von Entwicklungsträgern, regionalen Geschäftsstellen und anderen regionalen Akteuren
Den regionalen Entwicklungsträgern mit ihren Geschäftsstellen sowie allenfalls noch weiteren regionalen Akteurinnen und Akteuren (z.B. Regionalmanagement) kommt bei der Umsetzung der NRP eine wichtige Rolle zu. Sie können die Funktion eines Bindeglieds zwischen den Kantonen und dem Bund, aber auch zwischen den Kantonen und den Gemeinden übernehmen. Angesichts ihrer Bedeutung ist es angebracht, dass sich der Bund an ihren Leistungen und Aufwendungen finanziell beteiligen kann.
3. Förderung der Teilnahme an der Europäischen territorialen Zusammenarbeit
Im Rahmen von INTERREG wirkt die Schweiz bereits seit längerer Zeit an verschiedenen europäischen Programmen und Projekten mit. Diese Beteiligung wird mit der NRP weitergeführt. Ebenso wie rein inländische Vorhaben haben diese Vorhaben den primären regionalpolitischen Zielen zu dienen. Projekte gelangen daher nur dann in den Genuss einer Finanzhilfe, wenn sie mittelbar oder unmittelbar zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des betroffenen Grenzgebietes oder der betroffenen Grenzregion beitragen. Obwohl die neue europäische Regionalpolitik ihre Förderung weniger stark auf wettbewerbsorientierte Projekte ausrichtet, wird es künftig dennoch möglich sein, mit den Mitteln der NRP einen Grossteil der Vorhaben in gleicher Art zu fördern wie unter INTERREG III. Bund und Kantone müssen die Verträglichkeit mit den Instrumenten der europäischen territorialen Zusammenarbeit gemeinsam sicherstellen.
Die Konzipierung der NRP ermöglicht auch die Förderung von Projekten im Rahmen weiterer EU-Programme (z.B. LEADER, URBACT). Zudem können innerhalb der bestehenden Programme Projekte ohne Bundeshilfe lanciert werden. Auch können internationale Projekte ausserhalb solcher Programme und ausserhalb der EU entwickelt werden.
