Regionalpolitik
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Umsetzungsprozess der NRP

Gestützt auf die Vorgaben des Mehrjahresprogramms des Bundes (mit einer Laufzeit von acht Jahren) erarbeiten die Kantone gemäss Artikel 15 des Bundesgesetzes über Regionalpolitik zusammen mit ihren Entwicklungsträgerinnen und -trägern, regionalen Geschäftsstellen oder anderen regionalen Akteurinnen und Akteuren mehrjährige kantonale oder überkantonale Umsetzungsprogramme und aktualisieren diese periodisch (vgl. Abbildung).

Gestützt auf die kantonalen Umsetzungsprogramme schliesst der Bund in einem nächsten Schritt mit den Kantonen mehrjährige Programmvereinbarungen ab (Art. 16 Gesetz). Die Umsetzungsprogramme und Programmvereinbarungen weisen in der Regel eine Laufzeit von vier Jahren auf. Die Programmvereinbarungen bilden die Grundlage für einen pauschal bemessenen Beitrag des Bundes. Mit der Zwischenbilanz nach vier Jahren und mit der Schlussevaluation zur Wirksamkeit der Massnahmen nach acht Jahren schliesst sich der Zyklus.

Das folgende Schema fasst das Zusammenwirken des Bundes mit den Kantonen bei der Konzeption, Umsetzung und Evaluation zusammen:

Umsetzungsprozess
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OECD Territorialexamen: Schweiz 2011

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